Finanzierungsvereinbarung für den eGK-Basisrollout

 
In der Durchstichregion Nordrhein können bereits Anträge für angeschaffte Kartenterminals eingereicht werden, in den restlichen Regionen informiert die Kassenärztliche Vereinigung rechtzeitig vor Beginn des Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte über die gewährten Pauschalen.
 
Im Bereich der KV Nordrhein betragen die Pauschalen 430,- Euro für stationäre Terminals, 375,- Euro für mobile Kartenlesegeräte und 215,- Euro Installationspauschale. Die Pauschalen können erst nach dem Erwerb der Geräte durch die Praxis beantragt werden. Erstattungs-Formulare erhält man bei der jeweils zuständigen KV. Nur von der gematik zugelassene Geräte können gefördert werden.

Auf Bundesebene haben KBV und Kassen sich auf die Finanzierung für den eGK Basis-Rollout geeinigt. Danach wird die Pauschale für stationäre und mobile Terminals gewährt, die die SICCT/eHealth-BCS Spezifikation erfüllen. Praxen können ein stationäres Gerät erwerben, für genehmigte Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisstätten sind auch Zweitgeräte förderfähig (je BSNR und NBSNR ein Gerät). Ärzte im Notdienst bzw. mit Hausbesuchen erhalten ein mobiles Gerät.
 
 

Installationsservice  - der bequeme und sichere Weg

Die Deutsche Telekom Technischer Service GmbH DTTS führt auf Wunsch die Installation der Geräte samt Softwareinstallation durch. Die Kosten für diesen Service liegen in der KV Nordrhein deutlich unterhalb der erstattungsfähigen Installationspauschale. Damit entstehen der Praxis keine weiteren Kosten. Die Pauschalen werden von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt und können dort angefragt werden.
 
 

Von der gematik zugelassene Kartenlesegeräte

 
 
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. © tael.de