Inhalte der eGK

 
Die neue elektronische Gesundheitskarte fällt durch das in den meisten Fällen vorhandene Lichtbild des Inhabers und die oben, rechts angeordnete Aufschrift "Gesundheitskarte". Neben den Daten der bislang eingesetzten Krankenversicherungskarte enthält die eGK Informationen zum Geschlecht und dem Zuzahlungsstatus wie auch dem Beginn des Versicherungsschutzes des Inhabers. Nimmt der Patient an einem Disease Management teil, ist dies ebenfalls auf der Karte gespeichert. In einer späteren Ausbaustufe kommt dann noch der Online-Versichertenstammdienst hinzu, dadurch kann in der Praxis gleich festgestellt werden, ob sich Stammdaten wie zum Beispiel die Adresse des Versicherten geändert haben.
 
 

Administrativer Teil der elektronischen Gesundheitskarte

Der verpflichtende Teil der eGK enthält folgende Daten:
Krankenkasse und Krankenversichertennummer, Versichertenstatus und Beginn des Versicherungsschutzes, Zuzahlungsstatus, vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Unterschrift und Lichtbild des Versicherten. Sollte eine befristete Gültigkeit der Karte gegeben sein, so ist auch das Ablaufdatum enthalten.

Darüber hinaus ist eine Möglichkeit zur papierlosen Übertragung von Rezepten und ein Ersatz für das E-111 Formular für eine Behandlung im europäischen Ausland enthalten.
 

Medizinischer Teil der eGK

Der freiwillige Teil der elektronischen Gesundheitskarte enthält die für eine Notfallversorgung notwendigen medizinischen Daten und den elektronischen Arztbrief mit Diagnosen, Befunden und Therapieempfehlungen in einer elektronisch verwertbaren Form. Im Rahmen der elektronischen Patientenakte sind Impfungen, Diagnosen, Befunde und Behandlungsberichte für eine einrichtungsübergreifende Dokumentation enthalten. Schließlich enthält die neue Karte auch noch Daten über in Anspruch genommene Leistungen und vom Versicherten selbst zur Verfügung gestellte Daten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. © tael.de